Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über.
§ 1922 BGB

Das Erbrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (in seiner Urfassung aus dem Jahr 1900). Ein komplexes und ausgefeiltes Werk an gesetzgeberischer Arbeit und Abstraktion. 

Entsprechend anspruchsvoll ist die Arbeit mit den besonderen erbrechtlichen Regelungen, bei denen ich Sie umfassend unterstütze:

  • Testament und Erbvertrag
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteil
  • Vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten
  • Testamentsvollstreckung
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Nachfolgeregelung in Unternehmen
  • Steuerliche Optimierung
  • Vertretung von Erben aus dem Ausland