Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung des gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
§ 705 BGB

Sie sind Freiberufler oder Geselleschafter eines Unternehmens? In den letzten Jahren habe ich eine Vielzahl von Unternehmen und Partnerschaftsgesellschaften bei der Gründung vertreten und über die Jahre begleitet.

Von Gesellschaftsverträgen und deren Änderungen über Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern bis hin zu Nachfolgeregelung.

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